Pflege-Vital  Beate Langer GmbH

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Pflegeantragstellung und Gesetzgebung

 

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Pflegefall - was tun?	                                  Pflegefall - was tun?

Unsere Leistungen	                                      Unsere Leistungen

Pflegeantrag ...	                                      Pflegeantrag ...

Pflegeversicherung <br>SGBXI ...	                      Pflegeversicherung
SGBXI ...

Geldleistungen                                          Geldleistungen

Sachleistungen                                          Sachleistungen

Kombinationsleistungen                                  Kombinationsleistungen

Beratungsbesuche	                                      Beratungsbesuche

Kurzzeitpflege (§ 42)	                          Kurzzeitpflege (§ 42)

Urlaubs- oder Verhinderungspflege	                      Urlaubs- oder Verhinderungspflege

Häusliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen	  Häusliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegemittel und technische Hilfsmittel	              Pflegemittel und technische Hilfsmittel

Wohnumfeldverbesserungen	                              Wohnumfeldverbesserungen

Leistungsanspruch<br>Pflegegrad 1	                      Leistungsanspruch
Pflegegrad 1

Häusliche Krankenpflege SGBV	                      Häusliche Krankenpflege SGBV

Haushaltshilfe nach SGBV	                              Haushaltshilfe nach SGBV

Leistungen nach SGBXII	                                  Leistungen nach SGBXII

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Kombinationsleistungen § 38

Sie wählen eine Kombination zwischen InformationGeldleistungen und InformationSachleistungen (z.B. die Körperpflege durch die Pflege-Vital Beate Langer GmbH und den Einkauf durch Ihren Familienangehörigen). Auch hier gilt, dass das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden muss.

Achtung:

Wenn Sie Pflegegeld beantragen oder eine Kombination aus Hilfeleistungen durch unseren Pflegedienst und Pflegegeld, so muss der Gutachter des Medizinischen Dienstes darüber befinden, ob die Pflegeperson (Verwandter, Nachbar etc.) in der Lage ist, die für Sie notwendige Hilfestellung und Unterstützung fachgerecht zu leisten.

Bevor Sie also Pflegegeld oder eine Kombination aus professioneller Pflege und Hilfe durch Angehörige beantragen, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie wirklich auf professionelle Hilfe ganz oder teilweise verzichten können.

Das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, muss zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden.

Kombinationsleistungen können von Versicherten der Pflegegrade 2-5 in Anspruch genommen werden.   

Kombinationsleistungen in Zahlen

Leistungen der Sachleistung finanzieren die Pflegekassen zu einem guten Drittel höher als die Geldleistung, Das liegt darin begründet, dass ein professioneller Pflegedienst laufende Kosten (z.B. Regiekosten, Sozialversicherungen) zu tragen hat.

Zusatzinfo: Wie bereits beschrieben, hat der Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, demnach auch nicht auf Kombinationsleistungen. Informieren Sie sich über den Leistungsanspruch des Pflegegrades 1 indem Sie dem nebenstehenden Link folgen. Leistungsanspruch Pflegegrad 1

Erläuterung/Beispiel:

Z.B.: beim Pflegegrad 2 finanziert die Pflegekasse Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst bis zu 761,00 € monatlich.
Das Pflegegeld der Geldleistung beträgt 332,00 € monatlich.

Wenn Sie also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von z.B. 342,45 € monatlich (das sind 45 % der Sachleistung) des Pflegegrades 2 in Anspruch nehmen, reduziert sich Ihre Geldleistung anteilig um diesen prozentuellen Betrag der Sachleistung. Demnach würden Ihnen für unser Beispiel noch 182,60 € (55 %) anteilige Geldleistung überwiesen werden.

Die Überweisung der restlichen Geldleistung erfolgt bei einer Kombinationsleitung von der Pflegekasse rückwirkend für den abgerechneten Kalendermonat.

 

 
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