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Pflegeantragstellung und Gesetzgebung |
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Kombinationsleistungen § 38Sie wählen eine Kombination zwischen Achtung: Wenn Sie Pflegegeld beantragen oder eine Kombination aus Hilfeleistungen durch unseren Pflegedienst und Pflegegeld, so muss der Gutachter des Medizinischen Dienstes darüber befinden, ob die Pflegeperson (Verwandter, Nachbar etc.) in der Lage ist, die für Sie notwendige Hilfestellung und Unterstützung fachgerecht zu leisten. Bevor Sie also Pflegegeld oder eine Kombination aus professioneller Pflege und Hilfe durch Angehörige beantragen, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie wirklich auf professionelle Hilfe ganz oder teilweise verzichten können. Wenn Sie eine Kombination aus Geld- und Sachleistung wählen, sind Sie nach dem § 38 SGB XI an Ihre Entscheidung für die Dauer von 6 Monaten gebunden. Wir gestatten uns daher die Anregung, dass Sie den möglichen Verlauf Ihres Befindens bei Ihrer Entscheidung hinreichend berücksichtigen. Bei Fragen beraten wir Sie gern. Das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, muss zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden . Kombinationsleistungen können von Versicherten der Pflegegrade 2-5 in Anspruch genommen werden. Kombinationsleistungen in ZahlenLeistungen der Sachleistung finanzieren die Pflegekassen zu einem guten Drittel höher als die Geldleistung, Das liegt darin begründet, dass ein professioneller Pflegedienst laufende Kosten (z.B. Regiekosten, Sozialversicherungen) zu tragen hat. Zusatzinfo: Wie bereits beschrieben, hat der Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, demnach auch nicht auf Kombinationsleistungen. Informieren Sie sich über den Leistungsanspruch des Pflegegrades 1 indem Sie dem nebenstehenden Link folgen. Leistungsanspruch Pflegegrad 1 Erläuterung/Beispiel:Z.B.: beim Pflegegrad 2 finanziert die Pflegekasse Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst bis zu 724,00 € monatlich. Wenn Sie also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von z.B. 325,80 € monatlich (das sind 45 % der Sachleistung) des Pflegegrades 2 in Anspruch nehmen, reduziert sich Ihre Geldleistung anteilig um diesen prozentuellen Betrag der Sachleistung. Demnach würden Ihnen für unser Beispiel noch 173,80 € (55 %) anteilige Geldleistung überwiesen werden. Die Überweisung der restlichen Geldleistung erfolgt bei einer Kombinationsleitung von der Pflegekasse rückwirkend für den abgerechneten Kalendermonat.
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