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Wir sind für Sie da:
Die Pflege im gewohnten häuslichen Umfeld hat generell Vorrang vor einer stationären Unterbringung und ist eine bewährte Alternative zu anderen Pflegeformen. Unsere Pflege-Vital Beate Langer GmbH bietet Ihnen "Hilfe mit Herz" - tatkräftig, unterstützend und aktivierend bei der Bewältigung des täglichen Lebens.
Die folgenden beispielhaften Situationen, in denen ambulante Pflege in Anspruch genommen werden kann, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir wollen Ihnen damit eine Orientierungshilfe geben, damit Sie gezielt zu uns Kontakt aufnehmen können.
Hilfe im Rahmen der Pflegeversicherung nach SGB XI
Alle Leistungskomplexe im Rahmen der Kombinations- und Sachleistungen
Pflegeberatung nach § 37 SGB XI bei Geldleistung oder bei Pflegegrad 1
Leistungen nach § 45 SGB XI
Situation |
Ihre Möglichkeiten |
Wir helfen
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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Versicherte der Pflegegrade 1 bis 5. Die Pflegekassen finanzieren diese Leistung mit 125,-€/Monat. |
Inanspruchnahme der Leistungen für niedrigschwellige Beschäftigungs- und Betreuungsangebote, sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. |
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Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI , wenn die Pflegeperson verreisen möchte oder anderweitig verhindert ist
Situation |
Ihre Möglichkeiten |
Wir helfen
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Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Die Pflegeperson ist für einen absehbaren Zeitraum verhindert (z.B. wegen Urlaubs oder Krankheit). Die Pflege soll dennoch sichergestellt werden. |
Beantragung von Verhinderungspflege, entweder ambulant oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. |
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Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung
Häusliche Krankenpflege nach SGB V § 37
Situation |
Ihre Möglichkeiten |
Wir helfen
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Sie werden beispielsweise aus dem Krankenhaus mit einer noch nicht vollständig verheilten Wunde entlassen. Sie können die Wunde nicht selbst versorgen und sind nicht in der Lage Ihre Körperpflege durchzuführen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu verrichten. Wir kommen zum Verbandswechsel, zur Körperpflege und Hauswirtschaft zu Ihnen nach Hause. Oder sie benötigen z.B. regelmäßig Medikamente oder Injektionen, die sie nicht selbständig einnehmen bzw. spritzen können. |
Inanspruchnahme von Behandlungspflegen, Grundpflege und/oder hauswirtschaftlichen Verrichtungen. |
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Haushaltshilfe nach SGB V § 38
Situation |
Ihre Möglichkeiten |
Wir helfen
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Ein versichertes Familienmitglied ist wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, vor allem nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter OP oder ambulanter Krankenhausbehandlung zur Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht in der Lage. Oder Kinder unter 12 Jahren oder Kinder, die behindert sind, wären allein zu Hause, ohne dass sich ein Erziehungsberechtigter um sie kümmern kann. |
Inanspruchnahme von kompletter Familienpflege |
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Leistungen nach SGB XII
Situation |
Ihre Möglichkeiten |
Wir helfen
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Übergreifende Leistungen der Pflegeversicherung können von Ihnen nicht übernommen werden. |
Inanspruchnahme von Hilfe zur Pflege und von vorübergehender Hilfe |
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Leistungen ohne Vorliegen eines Pflegegrades
Situation |
Ihre Möglichkeiten |
Wir helfen
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Sie haben einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, der jedoch noch nicht genehmigt wurde. Pflegebedarf besteht aber bereits. |
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden überprüfen, ob wir in Vorleistung gehen können. |
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Alle vorher genannten Kostenträger kommen nicht in Frage. |
Private Bezahlung der Pflegedienstleistungen |
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