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Pflegeantragstellung und Gesetzgebung |
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EinführungDie Pflegeversicherung hat sich - als eine wichtige Säule der Sozialversicherung - bei der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit bestätigt. Am 01.01.1994 trat die Pflegeversicherung in Kraft. Leistungsbeginn für die ambulanten, teilstationären und Kurzzeitpflege-/Leistungen war der 01.04.1995. Mit dem 01.07.2008 trat die Reform der Pflegeversicherung in Kraft. Zum 01.01.2013 ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz und ab 01.01.2015 das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft getreten. Ab 01.01.2017 werden die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes II umgesetzt. Wir stellen Ihnen mit diesem Bereich unseres Online-Angebotes Auszüge der umfangreichen Leistungen vor, und wie sie in der Praxis Anwendung finden. Folgen Sie einfach den Links in der Navigationsleiste. Da die Materie sehr komplex ist, bieten wir auch ausdrücklich den direkten Kontakt zu uns an:
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