Pflege-Vital  Beate Langer GmbH

Jobs  Kontakt   Impressum  Datenschutz     

 

Pflegeantragstellung und Gesetzgebung

 

Zurück zur zuvor besuchten Stelle Zur zuvor besuchten Stelle

Pflegefall - was tun?	                                  Pflegefall - was tun?

Unsere Leistungen	                                      Unsere Leistungen

Pflegeantrag ...	                                      Pflegeantrag ...

Pflegeversicherung <br>SGBXI ...	                      Pflegeversicherung
SGBXI ...

Geldleistungen                                          Geldleistungen

Sachleistungen                                          Sachleistungen

Kombinationsleistungen                                  Kombinationsleistungen

Beratungsbesuche	                                      Beratungsbesuche

Kurzzeitpflege (§ 42)	                          Kurzzeitpflege (§ 42)

Urlaubs- oder Verhinderungspflege	                      Urlaubs- oder Verhinderungspflege

Häusliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen	  Häusliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegemittel und technische Hilfsmittel	              Pflegemittel und technische Hilfsmittel

Wohnumfeldverbesserungen	                              Wohnumfeldverbesserungen

Leistungsanspruch<br>Pflegegrad 1	                      Leistungsanspruch
Pflegegrad 1

Häusliche Krankenpflege SGBV	                      Häusliche Krankenpflege SGBV

Haushaltshilfe nach SGBV	                              Haushaltshilfe nach SGBV

Leistungen nach SGBXII	                                  Leistungen nach SGBXII

bewerben
 

Was passiert, wenn ich wegen meiner Pflegebedürftigkeit nicht mehr in meiner Wohnung zurechtkomme?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen § 40

Die Pflegekassen können für Versicherte aller Pflegegrade finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnungsumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist von Summe der anfallenden Kosten abhängig; sie werden jedoch 4000,00 € (bis 16.000 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) je Maßnahme nicht übersteigen.

Ein Eigenanteil des Versicherten ist nicht zu leisten.

Anspruchsberechtigt sind Versicherte aller Pflegegrade.

 
  Zurück zur zuvor besuchten Stelle Zum Seitenanfang
© 1991 - 2020 - Pflege-Vital - www.pflege-vital.com