|
|
Sachleistungen § 36
Die häusliche Pflege erfolgt ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst, z.B. durch die Pflege-Vital Beate Langer GmbH. Pflegesachleistung erhalten pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2-5. Die Pflegesachleistung beträgt pro Kalendermonat:
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 761,00 €
- Pflegegrad 3: 1432,00 €
- Pflegegrad 4: 1778,00 €
- Pflegegrad 5: 2200,00 €
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf: körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, häusliche Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Bei der Pflegesachleistung besteht seit 2017 kein Vorrang der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Maßnahmen mehr vor den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen.
Bestandteil der häuslichen Pflegehilfe ist auch die Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen.
Die Leistungen der häuslichen Pflege sind in sogenannten Leistungskomplexen zusammengefasst. Jedem Leistungskomplex ist eine Punktanzahl hinterlegt, die multipliziert mit dem derzeit gültigen Punktwert den Preis ergibt. Dazu kommt ein Anteil für die vorgeschriebene Ausbildungsumlage in der Altenpflege im Land Berlin. Dieser ist in den unten angegebenen Preisen bereits enthalten.
Zusätzlich zu den in der unten dargestellten Tabelle aufgeführten Preisen werden von Berliner Pflegediensten Investitionskosten erhoben für Pflegeleistungen nach SGB XI und SGB XII. Bei Pflege-Vital Beate Langer GmbH in Höhe von 2,5 %. Diese sind vom Pflegebedürftigen privat zu zahlen. Sollte die Voraussetzungen zur Übernahme von Leistungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen, so zahlt dieser die anfallenden Investitionskosten (siehe auch linke Seite "Leistungen nach SGB XII).
Stand 18.01.2024
LK |
Leistungsart |
Leistungsinhalte |
Punkte |
Preis |
1 |
erweiterte kleine Körperpflege |
1. |
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes |
309 |
25,21 € |
2. |
An- / Auskleiden |
3. |
Teilwaschen |
4. |
Mundpflege und Zahnpflege |
5. |
Kämmen |
2 |
kleine Köperpflege |
1. |
An- / Auskleiden |
206 |
16,81 € |
2. |
Teilwaschen |
3. |
Mundpflege und Zahnpflege |
4. |
Kämmen |
3a |
erweiterte große Körperpflege ohne Baden |
1. |
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes |
464 |
37,85 € |
2. |
An- / Auskleiden |
3. |
Waschen oder Duschen |
4. |
Rasieren |
5. |
Mundpflege und Zahnpflege |
6. |
Kämmen |
3b |
erweiterte große Körperpflege mit Baden |
1. |
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes |
618 |
50,41 € |
2. |
An- / Auskleiden |
3. |
Baden |
4. |
Rasieren |
5. |
Mundpflege und Zahnpflege |
6. |
Kämmen |
4 |
große Körperpflege |
1. |
An- / Auskleiden |
412 |
33,61 € |
2. |
Waschen/Duschen |
3. |
Rasieren |
4. |
Mundpflege und Zahnpflege |
5. |
Kämmen |
5 |
Lagern / Betten |
1. |
Lagern, Bett machen/richten |
103 |
8,40 € |
2. |
Mobilisieren beim Betten |
6 |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
1. |
Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Essenplatzes |
258 |
21,05 € |
2. |
Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken |
3. |
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme |
7a |
Darm- und Blasenentleerung (ggf. neben den LK 1-4 abrechenbar) |
|
Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen |
82 |
6,69 € |
7b |
Darm- und Blasenentleerung mit An-/Auskleiden und Intimpflege (nicht neben den LK 1-4 abrechenbar) |
1. |
An- / Auskleiden |
206 |
16,81 € |
2. |
Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung z.B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen |
3. |
Intimpflege |
8 a/b |
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung |
1. |
An- / Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung |
72 |
5,87 € |
2. |
Treppensteigen |
9 |
Begleitung außer Haus (i.d.R. 3x monatlich) |
|
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen) |
618 |
50,41 € |
10 |
Beheizen der Wohnung |
1. |
Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus |
120 |
9,79 € |
2. |
Entsorgung der Verbrennungsrückstände |
3. |
Heizen |
11a |
Aufräumen der Wohnung (nicht neben 11b und 11c abrechenbar) |
1. |
Aufräumen der Wohnung |
90 |
7,34 € |
2. |
Trennung/Entsorgung des Abfalls |
3. |
Spülen/Aufräumen |
11b |
Reinigung der Wohnung (i.d.R. 2x wöchentlich, nicht neben 11a und 11c abrechenbar) |
1. |
Reinigung der Wohnung |
270 |
22,02 € |
2. |
Trennung/Entsorgung des Abfalls |
3. |
Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/Schlafbereich |
4. |
Staubsaugen/Nassreinigung |
5. |
Spülen/Staubwischen |
11c |
Reinigen der Wohnung (nicht neben 11a und 11b abrechenbar) |
1. |
aufwändige Aufräumarbeiten (keine Entrümpelung) |
1200 |
97,89 € |
2. |
bei besonderen Anlässen wie: nach Renovierung, nach längerer Abwesenheit, Frühjahrsputz |
12 |
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (i.d.R. 1x wöchentlich) |
1. |
Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche, |
480 |
39,16 € |
2. |
Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern) |
3. |
Einräumen der Wäsche |
13 |
Einkaufen (i.d.R. 2x wöchentlich) |
1. |
Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes |
240 |
19,57 € |
2. |
Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfes |
3. |
Einräumen der eingekauften Gegenstände |
14 |
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei warmem Essen auf Rädern) |
1. |
Kochen |
270 |
22,02 € |
2. |
Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches |
3. |
Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs |
4. |
Reinigung des Arbeitsbereiches |
15 |
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen u.a. auch bei Essen auf Rädern |
1. |
Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit |
90 |
7,34 € |
2. |
Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs |
3. |
Reinigen des Arbeitsbereiches |
16a
16b
|
Erstbesuch
Folgebesuch
|
|
Anamnese, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages
1. bei gravierender Änderung des Pflegezustandes
2. bei notwendiger Erhebung von Pflegerisiken, welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen
|
700
300
|
57,10 €
24,47 €
|
17a |
Einsatzpauschale/ Hausbesuchpauschale |
|
montags bis freitags zwischen 6 und 22 Uhr (nicht in Zeiten von 17b) |
|
5,31 € |
17b |
Einsatzpauschale/ Hausbesuchpauschale |
|
montags bis freitags zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen (nicht in Zeiten von 17a) |
|
10,60 € |
19 |
Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 bis 5 |
1. |
Einzelfallbezogen alle Leistungen der Leistungskomplexe 1-16 sowie LK 20 für den Pflegegrad 4 und 5 |
|
186,14 € |
2. |
Bei zeitweiser Abwesenheit des Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden ist der halbe Tagessatz abrechnungsfähig |
|
93,07 € |
20 |
Betreuungsmaßnahmen
|
|
1.) Begleitung: z.B. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen, Spaziergänge, Begleitung bei Friedhofsbesuchen, Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen, z:B. Konzert, Theater, Fußballspiel, Behördengänge.
2.) Unterstützung: z.B. bei Spiel und Hobby, bei der Versorgung von Haustieren, bei emotionalen Problemlagen, bei der Kontaktpflege zu Personen, beim Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen.
3.) Beaufsichtigung: z.B. Anwesenheit u.a. um Sicherheit zu vermitteln, Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen, Orientierungshilfen.
4.) Hilfen: z.B. beim Erinnern an wesentliche Eeignisse oder Beobachtungen, beim Beteiligen an einem Gespräch, bei der Gestaltung des Tagsablaufs und Anpassung an Veränderungen, zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, kognitiv fördernde Maßnahmen, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen, Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus.
5.) Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen z.B.: bei der generellen Organisation oder aber Organisation von Dienstleistungen, z.B.Haushaltshilfen, Notrufsystemen, Gärtnerdiensten, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten, Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z.B. Antragstellungen, Bankgeschäften, etc., Unterstützung bei der Organisation von Terminen, z.B.Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc.
Der LK 20 ist einzeln, neben LK 1-16 sowie mehrfach in einem Einsatz abrechenbar.
|
100
6 min.
|
8,15 € |
|
|