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Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz |
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Wohngemeinschaft 3Wohnsituation und KostenDie Wohngemeinschaft 3 befindet sich im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst, Römerweg, 10318 Berlin. Die Mieterstruktur setzt sich ausschließlich aus pflegebedürftigen Menschen mit Demenz zusammen, bei denen ein Pflegegrad (mind. Pflegegrad 3) festgestellt wurde. Im Erdgeschoss des Hauses sind mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen ansässig. Die Wohnung verfügt bei ca. 230qm über 7 Wohnräume. Jedes der Mieterzimmer ist mit separatem Dusch- und Toilettenbereich ausgestattet. Darüber hinaus gibt es in der Wohngemeinschaft einen großen Gemeinschaftsraum mit integrierter Küche. Außerdem kann ein großzügig geschnittener Südbalkon genutzt werden. Die Wohnung ist ebenerdig über einen Fahrstuhl erreichbar. Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Lebens ist der große Gemeinschaftsraum mit integrierter Küche. Hier bündeln sich das Tagesgeschehen und die Aktivitäten. Kosten: Jeder Mieter hat einen separaten Mietvertrag, in dem der Mietzins (539,- bis 602,- € warm, inkl. Betriebskosten, Stromabschlag, Gemeinschaftstelefon, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung) sowie die Kosten der gemeinsam genutzten Räume festgeschrieben sind. Vermieter der Wohngemeinschaft ist die FAW gGmbH (gemeinnützige GmbH zur Förderung altersgerechten Wohnens). Jeder Hilfebedürftige zahlt monatlich ein Haushaltsgeld von 260,- € auf ein Konto ein. Davon werden Lebensmittel sowie Hygieneartikel oder Dinge des täglichen Bedarfs gekauft. Die Pflegekosten werden finanziert über eine Tagespauschale LK 19 a der Pflegekassen und übergreifend privat oder ggfls. über den Sozialhilfeträger. Bei Vorliegen von Pflegegrad 3 setzen sich die Leistungen aus einzelnen, individuellen Pflegemodulen zusammen, die von den Pflegekassen in Höhe von 1363,- €/Monat im Rahmen der ambulanten Sachleistung übernommen werden. Übergreifende Leistungen werden über den Sozialhilfeträger oder privat finanziert. Zusätzlich zu den genannten Preisen werden von Berliner Pflegediensten Investitionskosten (bei Pflege-Vital in Höhe von 2,5 %) der Gesamtsumme der Pflegeleistungen nach SGB XI und SGB XII erhoben. Diese sind vom Pflegebedürftigen privat zu zahlen. Sollte die Voraussetzungen zur Übernahme von Leistungen durch den Sozialhilfeträger vorliegen, so zahlt dieser die anfallenden Investitionskosten. Die Ausbildungsumlage, die im Land Berlin existiert, ist in den Preisen inbegriffen. Bilder
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