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Pflegeantragstellung und Gesetzgebung

 

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Pflegeversicherung <br>SGBXI ...	                      Pflegeversicherung
SGBXI ...

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Antragsverfahren

Zunächst müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung liegen uns von allen gängigen Krankenkassen vor.

Der Antrag wird von der Pflegekasse an den Medizinischen Dienst weiter geleitet.

Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für eine  Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Der Gutachter besucht Sie diesbezüglich in Ihrer Wohnung bzw. in der Kurzzeitpflege oder im Heim. Im Zuge dessen stellt der Medizinische Dienst den Pflegebedarf fest.

Gern stehen wir Ihnen bei einem Termin zur Begutachtung unterstützend zur Seite.

Im Anschluss erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und leitet dies an die Pflegekasse weiter. Die Pflegekasse informiert Sie daraufhin schriftlich, ob Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Es gilt die 25 Tage Frist für die Bescheiderteilung. 

Das Gutachten wird dem Antragsteller zugesendet, sofern er dem nicht widerspricht. Das Ergebnis der Begutachtung ist transparent darzustellen und verständlich zu erläutern.

Der Antragsteller ist bei der Begutachtung auf die maßgebliche Bedeutung des Gutachtens insbesondere z.B. für eine umfassende Beratung, das Erstellen eines individuellen Versorgungsplans nach § 7 a und für die Pflegeplanung hinzuweisen.

Bis zum Eintreffen des Bescheides sind wir gerne bereit, die Möglichkeit einer Vorpflege durch Pflege-Vital zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Ambulante Pflege unserer Internetpräsenz.

 

 
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